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::: Erklärung zur Gebührenordnung :::
 

Bei freiberuflich Tätigen wie Rechtsanwälte, Architekten, Mediziner und auch bei den Tierärzten gibt es eine Gebührenordnung. Die Gebührenordnung regelt die Höhe der Bezahlung der Freiberufler für Ihre Tätigkeiten.

Im Humanbereich ist es üblich, dass z. B. "Privatpatienten" für Untersuchungen fast immer das 2,3-fache der Gebührenordnung in Rechnung gestellt wird. Bei Tierärzten gibt es keine "Kassenpatienten", so dass der Tierarzt oder die Tierklinik auch den 2- oder 3- fachen Satz der Gebührenordnung verlangen.

Üblich ist für eine reine Untersuchung mit Operation beim Tierarzt der 2-fache Satz. Nur in Spezialfällen - üblich bei Großtieren in Tierkliniken - wird mit dem 3-fachen Satz abgerechnet. Sollten Sie daher den Tarif 1 mit dem 1-fachen Satz wählen, müssen Sie im Fall einer Operation praktisch immer mit einer Zuzahlung Ihrerseits rechnen.

Vor einer Operation können Sie mit dem Tierarzt über die Abrechnungshöhe sprechen.

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